Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Thumbs Up GmbH
Glossar:
"Thumbs Up' Thumbs Up GmbH Rudolf-Diesel-Str. 14, D-53859 Niederkassel
"Waren" Produkte, die von Thumbs Up angeboten werden.
"Bestellung" Warenbestellungen von Kunden, die z.B. telefonisch oder per E-Mail an
die Thumbs Up GmbH übermittelt werden.
"Arbeitstag" Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.
"Kunde" Die Personen bzw. das Unternehmen, welches Waren und/oder
Dienstleistungen über die Thumbs Up GmbH bezieht.
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AGBs
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von
§ 310 Abs. 1 BGB.
1.4) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
2. Angebot – Angebotsunterlagen
2.1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Diese Annahme kann auch durch die
Übermittlung einer Auftragsbestätigung, die Übermittlung einer Rechnung oder die
Übergabe oder Versendung der bestellten Ware erfolgen.
2.2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe
an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise – Zahlungsbedingungen
3.1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise „ab Lager“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung
gestellt.
3.2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
3.3) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen, insb.
unsere Zahlungsansprüche, an Dritte abzutreten.
3.4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis
netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es
gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.5) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen,
insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend
machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend
gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer
Höhe angefallen ist.
3.6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferumfang und Lieferzeit
4.1) Die Waren, insbesondere Mobilkommunikationsgeräte, EDV-Geräte und
Komponenten sowie Zubehör, werden generell ohne Software (Betriebssystem bzw.
Anwendersoftware etc.) ausgeliefert. Im Lieferumfang ist grundsätzlich kein
Zubehör, z. B. Handbücher, Datenträger etc., beinhaltet, es sei denn, dies ist in einer
schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich anders angegeben. Der jeweilige
Lieferumfang ist ausschließlich unseren schriftlichen Angeboten oder schriftlichen
Auftragsbestätigungen zu entnehmen. Auch Gerätetreiber sind grundsätzlich nur
dann im Lieferumfang enthalten, wenn diese ausdrücklich der Artikelbeschreibung
oder Produktspezifikation so ausgewiesen ist.
4.2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
4.3) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt
seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe
überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
4.5) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist.
4.6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB
ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von
uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass
sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.7) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8) Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns
zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.9) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche
Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
4.10) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten
5.1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab
Lager“ vereinbart.
5.2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
5.3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Mängelhaftung
6.1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Handelsübliche und zumutbare geringfügige Abweichungen in
der Farbe oder in den Maßen stellen keinen Mangel dar.
6.2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der
Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
6.4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die
Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat
und auch vertrauen durfte.
6.6) Handelt es sich bei den zugrunde liegenden Waren um gebrauchte Sachen, so
sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
6.7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
6.8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
6.9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem Verkauf von Neuwaren
beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
6.10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB
bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften
Sache.
7. Gesamthaftung
7.1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
7.3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehaltssicherung
8.1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
8.2) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, insb. die
Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, ohne vorherigen
Rücktritt vom jeweiligen Vertrag geltend zu machen.
8.3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
8.4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass
der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
8.5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
8.6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die
Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
8.7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen
gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen.
8.8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
9. Gerichtsstand – Erfüllungsort
9.1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz – oder Wohnsitzgericht
zu verklagen.
9.2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts
ist ausgeschlossen.
9.3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
Rückgaberecht
1. Rückgaberecht
1.1) Die über Thumbs Up bezogenen Waren werden nicht auf Kommissionsbasis
verkauft. Defekte Ware muss daher innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Retouren, ohne vorabgenehmigter
RMA-Nummer, nicht angenommen werden.
1.2) Alle eingehenden Retouren werden umgehend nach Erhalt von Thumbs Up
bearbeitet. Die defekte Ware wird von Thumbs Up überprüft und gegen fehlerfreie
Ware ausgetauscht. Gutschriften für Retouren bzw. defekte Warewerden nur
ausgestellt, wenn diese nicht repariert oder durch ein ähnliches Produkt ersetzt
werden können.
1.3) Durch Thumbs Up ausgestellte Gutschriften können nicht gegen Bargeld
eingelöst werden.
1.4) Rückgabe von ferngesteuertem Spielzeug – Thumbs Up behält sich das Recht
vor, alle zurück gegebenen Produkte zu überprüfen, bevor sie repariert oder
ausgetauscht werden können. Bei selbstverursachten Schäden oder defekten, die
nicht auf Fehler seitens des Herstellers oder der Elektronik zurückzuführen sind,
kann kein Austausch vorgenommen werden.
1.5) Thumbs Up übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für retournierte
Waren, die ohne vorab genehmigter RMA-Nummer eingesendet werden.
1.6) Etwaige Versandkosten, die für die Rücksendung einer Retoure an Thumbs Up
anfallen, sind vom Händler zu tragen.
2. Retourenabwicklung
2.1) Damit wir Ihnen eine reibungslose und schnelle Retourenabwicklung
ermöglichen können, bitten wir Sie, jede Retoure zunächst telefonisch oder per EMail
bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der Thumbs Up GmbH anzumelden.
2.2) Bitte teilen Sie uns hierzu die Artikelbezeichnung, wenn möglich die
Artikelnummer, die Anzahl und die genaue Fehlerbeschreibung der defekten
Produkte mit.
2.3) Unsere Retourenabteilung erstellt Ihnen auf Grund dieser Angaben ein
entsprechendes Retourenformular inkl. gültiger RMA-Nr., welches Ihnen zur weiteren
Abwicklung per Fax oder E-Mail zugesendet wird.
2.4) Bitte legen Sie Ihrer Sendung eine Kopie des RMA-Formulars, sowie eine Kopie
des Kaufbeleges der Thumbs Up GmbH bei und senden dieses, unter Angabe der
RMA-Nr. (außen auf dem Paket), innerhalb von 14 Tagen, an unsere
Retourenabteilung in Niederkassel.
2.5) Nach erfolgreicher Überprüfung und Bearbeitung Ihrer Retoure, senden wir
Ihnen die ausgetauschte Ware schnellstmöglich an Ihre Lieferadresse zurück.
2.6) Sollten Sie Fragen zu unserer Retourenabwicklung oder dem aktuellen
Bearbeitungsstatus Ihrer Retoure haben, kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen
Ansprechpartner bei der Thumbs Up GmbH.